Voraussetzungen
Mindestalter zum Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter zum Erlangen der Lizenz: 17 Jahre
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Ausbildung
Theorie:
60 Stunden in den Fächern:
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis:
- 30 Flugstunden, davon mind. 5 Std. Solo
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Prüfung
Theorie und Praxis
Schulflugzeuge
Erfoderliche Unterlagen
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Download Formulae: http://www.dulv.de/Downloads/Ausbildung-/-Lizenzen/E1058.htm