Privatpilotenlizenzen
Bei den Privatpilotenlizenzen stehen zukünftig zwei Versionen zur Verfügung. Die Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) und die Private Pilot Licence (PPL).
Der LAPL ist nicht ICAO-Konform. Damit ist eine Anerkennung in anderen ICAO-Staaten wie zum Beispiel den USA nicht möglich. Mit dem LAPL kann jedoch in ganz Europa geflogen werden.
Der LAPL enthält weitere Besonderheiten, so z.B.:
- Beschränkung im Motorflug auf Flugzeuge mit max. 2000 kg Abfluggewicht (MTOW)
- Beschränkung auf die Mitnahme von maximal 3 Fluggästen in einer maximal viersitzigen Maschine.
- Keine Erweiterung zur Fluglehrerberechtigung oder Instrumentenflugberechtigung.
- Tauglichkeitszeugnis LAPL reicht aus.
Zwei Hauptkriterien, welche Lizenz die Richtige ist, sind ausschlaggebend: Die Frage nach dem Aufwand zum Medical und der beabsichtigte fliegerische Wirkungskreis.
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Unsere Vereinseigene Flugschule bietet folgende Leistungen:
Lizenzen:
Berechtigungen:
- VFR Nacht
- Passagierberechtigung UL
Schulungen:
- Funksprechzeugnisse BZF I, BZF II und AZF.
- Umschulungen
Weiterbildung:
- Übungs- und Überprüfungsflüge
- Spornradeinweisung